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Mitglied werden

Publiziert: 30.07.2024 / Geändert: 29.06.2026
Die SMRI freut sich über die Mitgliedschaft von natürlichen oder juristischen Personen, die sich in der Schweiz für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte engagieren. Das Fachwissen, die Unterstützung und die Ideen ihrer Mitglieder sind für die SMRI von unschätzbarem Wert. Insbesondere die Mitgliederversammlung ist ein Moment der Begegnung zwischen der SMRI und ihren Mitgliedern.
Mitgliederversammlung der SMRI 2024

Wer kann Mitglied werden?

Gemäss Artikel 6 und 7 der Statuten der SMRI sind Mitglieder «natürliche und juristische Personen, deren Tätigkeit einen Bezug zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte aufweist und die dem Zweck nach Artikel 2 zustimmen.» Jede Person, die Mitglied der SMRI werden möchte, muss ein schriftliches Aufnahmegesuch einreichen, auf dessen Grundlage die Mitgliederversammlung über die Aufnahme entscheidet.

Nach einer formalen Prüfung werden die Aufnahmegesuche auf Empfehlung des Vorstands der jährlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Die Mitgliedschaft bei der SMRI ist keine Zertifizierung der Einhaltung der Menschenrechte. Die Mitgliedschaft bei der SMRI bescheinigt lediglich ein Engagement für das Thema und/oder Kenntnisse in diesem Bereich.

Wie werde ich Mitglied? 

  1. Füllen Sie das untenstehende Aufnahmegesuch aus, indem Sie angeben, ob Sie der SMRI als natürliche oder juristische Person beitreten möchten. Erläutern Sie kurz Ihren Bezug (oder denjenigen Ihrer Organisation) zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an mitglied@isdh.ch

  2. Der Vorstand der SMRI wird Ihr Aufnahmegesuch prüfen. Wird es genehmigt, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Als werdendes Mitglied erhalten Sie die gleichen Informationen wie die aktuellen Mitglieder: Aktivitäten der SMRI, Einladung zur GV, etc. 

  3. Anträge werden bei der Mitgliederversammlung 2027 (Mai/Juni 2027) berücksichtigt.

  4. Um Mitglied zu bleiben, müssen Sie jedes Jahr Ihren Mitgliederbeitrag entrichten (siehe untenstehende Tarife). Die Beiträge müssen vor der nächsten Mitgliederversammlung bezahlt werden.  

Jährlicher Mitgliederbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt 100 CHF für natürliche Personen und 250 CHF für juristische Personen. Für Menschen, denen wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, beträgt der Mitgliederbeitrag 30 CHF. Für gemeinnützige Organisationen mit einem sehr kleinen Budget beträgt der Mitgliederbeitrag 100 CHF.

Sie erhalten einige Wochen nach jeder Mitgliederversammlung einen Einzahlungsschein per E-Mail.

Aufnahmegesuch

Weitere FAQs zur Mitgliedschaft

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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